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Keine notwendige Streitgenossenschaft bei Räumungsklage gegen eine Mehrheit von titellosen Benützern derselben Sache

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2012/103wobl 2012, 339 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 97 ABGB

§ 14 ZPO:

Mehrere titellose Benutzer derselben Sache sind bei einer Räumungsklage des Eigentümers auch dann keine notwendigen Streitgenossen, wenn einzelne von ihnen Rechte von anderen Benutzern ableiten; das gilt auch im Fall von Ehegatten. Ein einheitliches Rechtsverhältnis zwischen dem Eigentümer auf der einen und den Benutzern auf der anderen Seite, das aus materiell-rechtlichen Gründen die Einbeziehung aller Beteiligten in das Verfahren erforderte, liegt in einem solchen Fall nicht vor.

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