§ 838a, §§ 1035 ff ABGB
§ 2 Abs 5 Satz 2 WEG 2002:
Auseinandersetzungen zwischen einem Mit- und Wohnungseigentümer und der - mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten - Eigentümergemeinschaft (§ 2 Abs 5 Satz 2 WEG 2002) sind keine "Streitigkeiten zwischen den Teilhabern" iSd § 838a ABGB und sind daher im Streitverfahren auszutragen.