Betrachtet man die Situation des Mietrechtes 30 Jahre nach Inkrafttreten des MRG in Österreich, bietet sich ein Blick auf eine heillos zerfurchte Landschaft. Zu versuchen, den Regelungsumfang auch nur halbwegs übersichtlich einem juristischen Laien darzulegen, ist nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Gerechtfertigt wird dies häufig mit dem Argument der Notwendigkeit, für faire Marktverhältnisse zu sorgen. Davon sind wir jedoch weit entfernt. Vielmehr hat sich damit eine Zwei-Klassengesellschaft von Mietern und Vermietern etabliert. Nahezu sämtliche Marktteilnehmer - egal ob auf Mieter- oder Vermieterseite - fühlen sich durch die Reglementierungen ungerecht behandelt. Einzig die Politik mag ihre Freude daran haben, nach dem Motto: Wenn sich alle Seiten ungerecht behandelt fühlen, dann nennt man das einen guten Kompromiss.