Immer wieder wird eine Reform des Mietrechts gefordert, ohne dass konkrete Bemühungen hiezu angestellt werden. Vielleicht hilft ein kleiner historischer Rückblick (hier aus Anlass des 30-jährigen "Jubiläums"), um aus Verdiensten und Fehlern des MRG und seiner Novellen zu lernen.
Deskriptoren: Vereinheitlichung des Anwendungsbereichs, Mietzinsregelungen für Alt- und Neuverträge in den verschiedenen Epochen, "Vererblichkeit" der Mietverträge;