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Zustandekommen und Ziele des Mietrechtsgesetzes

AufsätzeHon.-Prof. Dr. Helmut Würthwobl 2012, 253 Heft 7 und 8 v. 29.8.2012

Immer wieder wird eine Reform des Mietrechts gefordert, ohne dass konkrete Bemühungen hiezu angestellt werden. Vielleicht hilft ein kleiner historischer Rückblick (hier aus Anlass des 30-jährigen "Jubiläums"), um aus Verdiensten und Fehlern des MRG und seiner Novellen zu lernen.

Deskriptoren: Vereinheitlichung des Anwendungsbereichs, Mietzinsregelungen für Alt- und Neuverträge in den verschiedenen Epochen, "Vererblichkeit" der Mietverträge;

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