Am 1.1.1982 ist das MRG in Kraft getreten. Im folgenden Beitrag, dem ein am 7.5.2012 im Rahmen des von der Fachgruppe Miet- und Wohnrecht der Richtervereinigung veranstalteten "Tulbingerkogels" gehaltener Vortrag zugrunde liegt, wird erörtert, ob der 30. Geburtstag dieses Gesetzes einen Grund zum Feiern darstellt; oder ob er eher zum Anlass für eine kritische Reflexion des vom MRG konstituierten Sonderbestandrechts genommen werden sollte