Die E 6 Ob 29/11z hatte sich mit einem unberechtigten Eingriff in fremdes Eigentum durch eine grundbücherlich einverleibte Höchstbetragshypothek zu beschäftigen (§ 523 ABGB). Dabei wurde zum wiederholten Male die Bedeutung des Kapitalerhaltungsrechts (§ 82 GmbHG, § 52 AktG) im Rechtsverkehr deutlich, denn die Bestellung der Höchstbetragshypothek war wegen Verstoßes gegen das Einlagenrückgewährverbot nichtig. In Ermangelung einer wirksamen Pfandrechtsbestellung wurde die grundbücherliche Eintragung der Höchstbetragshypothek als unberechtigter Eingriff in das Eigentumsrecht (analog § 523 ABGB).