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Ausspruch des Berufungsgerichts über den Wert des Entscheidungsgegenstandes und Wertgrenze für Revisionsrekurs

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2012/67wobl 2012, 179 Heft 4 v. 1.4.2012

§ 59 Abs 2, § 62 Abs 3 AußStrG

Art 16 Abs 4 BudgetbegleitG 2009:

Beim Wortlaut des § 59 Abs 2 AußStrG handelt es sich um ein (offenkundiges) Redaktionsversehen, da die dort unverändert gebliebene Wertgrenze von 20.000 € mit dem gesetzgeberischen Willen nicht mehr übereinstimmt, weil sie den Änderungen durch das BudgetbegleitG 2009 nicht Rechnung trägt.

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