§ 863, § 1116 ABGB:
Die vom Vermieter akzeptierte Zurückstellung des Schlüssels zum Bestandobjekt kann bei Hinzutreten bestimmter Umstände die Annahme einer (konkludenten) Auflösung des Bestandverhältnisses rechtfertigen.
OGH 21. 1. 2011, 9 Ob 26/10d (LGZ Graz 3 R 17/10g; BG Graz-Ost 212 C 459/07 a)