§ 1091 ABGB
§ 1, § 30, § 33 Abs 1 MRG:
Bei der Unterscheidung zwischen Geschäftslokalmiete und Unternehmenspacht kommt es immer auf die Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls an.
§ 1091 ABGB
§ 1, § 30, § 33 Abs 1 MRG:
Bei der Unterscheidung zwischen Geschäftslokalmiete und Unternehmenspacht kommt es immer auf die Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls an.