§ 12a Abs 5, § 16 Abs 6, § 46a MRG:
Nach dem MRG soll die Unternehmensverpachtung als Sonderfall der Unternehmensveräuße-
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§ 12a Abs 5, § 16 Abs 6, § 46a MRG:
Nach dem MRG soll die Unternehmensverpachtung als Sonderfall der Unternehmensveräuße-
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