Abstract: Die Jahresabrechnung ist für die Wohnungseigentümer von besonderer Bedeutung, weil sie so Einblick in die Verwaltung der Liegenschaft erhalten und die Tätigkeit des Verwalters kontrollieren können. Nach § 34 Abs 3 WEG hat das Gericht über Antrag eines Wohnungseigentümers die Abrechnung des Verwalters auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die gegenständliche Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, was unter einer "richtigen" Abrechnung zu verstehen ist und inwieweit ein Fehlverhalten des Verwalters im Rechnungslegungsverfahren aufgegriffen werden kann.