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Keine Dereliktion schlichter Miteigentumsanteile

RechtsprechungABGBRA. Mag. Dr. Till Hausmannwobl 2012/15wobl 2012, 34 Heft 1 v. 1.1.2012

§ 362, § 386, § 387, § 825 f ABGB

§ 1 WEG 2002:

Weil sich ein Miteigentümer nicht durch einseitigen Austritt aus der Miteigentumsgemeinschaft unter Preisgabe des Miteigentumsanteils seiner im Privatrecht begründeten Pflichten gegenüber den übrigen Miteigentümern entledigen können soll, kommt eine Dereliktion schlichter Miteigentumsanteile grundsätzlich nicht in Betracht.

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