§ 523, § 838a ABGB
§ 567 ZPO:
Laufende Verleumdungen eines Wohnungseigentümers durch den Mieter eines anderen Wohnungseigentümers sind jedenfalls geeignet, diesen in dem aus seinem Eigentumsrecht erfließenden Nutzungsrecht an seinem WE-Objekt zu beeinträchtigen und insoweit einen Eingriff in seine absolut geschützte Rechtsposition zu bewirken. Wenn offenkundig kein anderes Mittel geeignet ist, die Störung abzustellen, kann auch ein Begehren des gestörten Wohnungseigentümers auf Beendigung des mit dem unmittelbaren Störer bestehenden Mietvertrags durch den vermietenden Wohnungseigentümer zulässig sein.