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Irrtumsanfechtung wegen Unterfertigung einer nicht gelesenen Mietvertragsurkunde

RechtsprechungABGBwobl 2011/94wobl 2011, 216 Heft 7 und 8 v. 29.8.2011

§ 871, §§ 1093 ff ABGB:

Auch bei "ungelesenem" Unterfertigen einer Urkunde ist es für die Geltung als Willenserklärung erforderlich, dass der die Erklärung Abgebende Rechtsfolgen herbeiführen will; ist das erkennbar nicht der Fall, kann keine wirksame Willenserklärung angenommen werden

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