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Die Zusammenfassung von getrennten Lieferungen bei der GreSt hat umsatzsteuerrechtlich keine Auswirkungen

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Christian Lenneiswobl 2011/32wobl 2011, 60 Heft 2 v. 23.2.2011

§ 6 Abs 1 Z 9 UStG:

Der Frage der Bauherreneigenschaft kommt aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht dann keine Bedeutung zu, wenn rechtlich getrennte Vorgänge im Hinblick auf den Erwerb eines Grundstücks (Grundstücksveräußerer) und den Erwerb eines Gebäudes (Gebäudelieferant) vorliegen.

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