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Rechtsunwirksamkeit eines vom WE-Organisator vereinbarten Mietvertrags, der die Nutzungs- oder Verfügungsrechte der WE-Bewerber unbillig beschränkt

RechtsprechungWEGwobl 2011/19wobl 2011, 47 Heft 2 v. 23.2.2011

§ 38 Abs 1 Z 1 und Abs 2 WEG 2002:

Die Bezeichnung des gewählten Vertragstyps ist für die Anwendbarkeit des § 38 Abs 1 Z 1 WEG irrelevant; entscheidend ist, ob vereinbarte Nutzungsvorbehalte WE-Bewerber oder Wohnungseigentümer unbillig beschränken.

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