§ 21 Abs 3 bis 3 MRG:
Bei der Frage, welche Entlohnungen eines Hausbesorgers (hier: für die Betreuung einer Waschküche) der Vermieter zulässigerweise auf die Mieter als BK überwälzen darf, kommt es maßgeblich darauf an, welchen Arbeitsumfang der Hausbesorger vereinbarungsgemäß zu erbringen hatte.