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Erhaltungspflicht des Vermieters umfasst auch die notwendigen Vor- und Nacharbeiten

RechtsprechungMRGwobl 2011/155wobl 2011, 425 Heft 12 v. 1.12.2011

§ 3, § 6, § 8 Abs 2 MRG:

Zu den vom Vermieter durchzuführenden Erhaltungsarbeiten gehören auch die Vor- und Nacharbeiten. Dazu zählt auch das nach Art und Umfang der aufgetragenen Erhaltungsarbeiten notwendige Entfernen der Fahrnisse aus dem Objekt und deren Wiedereinbringung.

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