§ 1093 ABGB
§ 16 KlGG:
Auch der Eigentümer eines Kleingartens, der zur Zeit der Bauführung noch Unterpächter war, muss in den Genuss eines Ersatzes nach § 16 Abs 1 KlGG gegen den Generalpächter kommen.
§ 1093 ABGB
§ 16 KlGG:
Auch der Eigentümer eines Kleingartens, der zur Zeit der Bauführung noch Unterpächter war, muss in den Genuss eines Ersatzes nach § 16 Abs 1 KlGG gegen den Generalpächter kommen.