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Verbücherung eines Rechts auf die Erträgnisse aus einer Liegenschaft

RechtsprechungGrundbuchsrechtwobl 2011/149wobl 2011, 399 Heft 11 v. 18.11.2011

§ 480, § 509 ABGB

§ 9, § 26 Abs 2, § 94 Abs 1 Z 3, § 95 Abs 2 GBG:

Das bloße Recht auf Erträgnisse einer Sache, das noch nicht das Recht gibt, die Sache auch zu verwalten, kommt einem (verbücherbaren) Fruchtgenussrecht nicht gleich.

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