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Zur Anwendbarkeit des HeizKG

RechtsprechungHeizKGwobl 2011/128wobl 2011, 334 Heft 10 v. 14.10.2011

§ 2 Z 7, § 18 Abs 1, § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG:

Erfolgt für jeden Wärmeabnehmer gesondert eine unmittelbare und vom Verbrauch anderer Wärmeabnehmer derselben wirtschaftlichen Einheit völlig unabhängige und unbeeinflussbare Ermittlung der Verbrauchsanteile aufgrund von Einzelverträgen, kommt es also gar nicht zu einer Aufteilung einer Gesamtsumme an Verbrauch oder Kosten für mehrere Nutzungsobjekte/Wärmeabnehmer, ist die Anwendbarkeit des HeizKG von vornherein zu verneinen.

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