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Zu den Voraussetzungen der Mäßigung des Provisionsanspruchs des Immobilienmaklers

RechtsprechungMaklerrechtwobl 2011/129wobl 2011, 337 Heft 10 v. 14.10.2011

§ 30b Abs 2 KSchG

§ 3 Abs 4 MaklerG:

Eine Mäßigung des Provisionsanspruchs nach § 30b KSchG iVm § 3 Abs 4 MaklerG hat nur dann zu erfolgen, wenn die Verdienstlichkeit des Maklers durch einen Pflichtverstoß geringer als ohne diesen einzustufen ist. Dies ist immer im Einzelfall unter Berücksichtigung der dem Makler erkennbaren Interessen des Auftraggebers zu beurteilen.

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