§§ 1295ff ABGB
§ 31 WEG 2002:
Unterbleibt die Einhebung einer Rücklage entgegen § 31 WEG 2002, so kann daraus ein späterer Käufer eines Wohnungseigentumsobjekts keinen Schadenersatzanspruch gegen die Eigentümergemeinschaft ableiten.
§§ 1295ff ABGB
§ 31 WEG 2002:
Unterbleibt die Einhebung einer Rücklage entgegen § 31 WEG 2002, so kann daraus ein späterer Käufer eines Wohnungseigentumsobjekts keinen Schadenersatzanspruch gegen die Eigentümergemeinschaft ableiten.