§ 13 Abs 4 HausbesorgerG
§ 10, § 15a Abs 2 MRG:
Wurden kategorieerhöhende Maßnahmen vom Mieter auf seine eigenen Kosten geschaffen, haben sie bei der Zulässigkeit der Mietzinsbildung außer Betracht zu bleiben. Voll amortisierte Aufwendungen eines Vormieters, die ein Mieter ablöste, führen allerdings nicht zu einer Herabstufung der Ausstattungskategorie.