Nach in Kraft treten des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2010 per 01. 07. 20101) sind nicht unerhebliche Änderungen sowohl im Verfahrens- als auch im materiellen Insolvenzrecht eingetreten.2) Der vorliegende Beitrag untersucht die Auswirkungen im Zusammenhang mit Bestandrechten, versucht aber auch, einen für diesen Spezialbereich interessierenden Überblick zu verschaffen.3)