Das FamRÄG 2009 bringt einerseits vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für das Schicksal der Ehewohnung im Fall einer Scheidung und andererseits vielfältige rechtliche Schwierigkeiten, was die Grenzen der privatautonomen Rechtsgestaltung betrifft. Die Autoren kommen zu Ergebnissen, die von den bisherigen Stellungnahmen teilweise erheblich abweichen, aber mit dem Gesetz besser in Einklang zu bringen sind.