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Bemessung der Grundsteuer von den historischen Einheitswerten zum 1. 1. 1973

RechtsprechungAbgabenrechtHRdVwGH iR Dr. Karl-Werner Fellnerwobl 2010/145wobl 2010, 318 Heft 11 v. 23.11.2010

§§ 1, 12 GrStG 1955

§§ 20, 51 BewG 1955:

Das Anknüpfen an die historischen Einheitswerte ist wegen der Art und des (geringen) Gewichts der daran geknüpften Steuerfolgen (noch) verfassungsrechtlich unbedenklich.

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