§§ 1, 12 GrStG 1955
§§ 20, 51 BewG 1955:
Das Anknüpfen an die historischen Einheitswerte ist wegen der Art und des (geringen) Gewichts der daran geknüpften Steuerfolgen (noch) verfassungsrechtlich unbedenklich.
§§ 1, 12 GrStG 1955
§§ 20, 51 BewG 1955:
Das Anknüpfen an die historischen Einheitswerte ist wegen der Art und des (geringen) Gewichts der daran geknüpften Steuerfolgen (noch) verfassungsrechtlich unbedenklich.