§ 20 Abs 7 Satz 2, § 30 Abs 1 WEG 2002:
Aufgrund der Wortfolge "auf Verlangen" in § 20 Abs 7 Satz 2 WEG 2002 ist für einen beschlussmäßigen Auftrag an den Verwalter die Behauptung des ASt erforderlich, der Verwalter habe einem solchen Auskunftsbegehren bislang nicht entsprochen.