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Rechtsweg: Begehren auf Vorauszahlung von erst anfallenden Sanierungskosten

RechtsprechungMRGa. Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2009/81wobl 2009, 240 Heft 7 und 8 v. 1.8.2009

§ 1 JN; § 8 Abs 3, § 37 Abs 1 Z 5 MRG:

Das Begehren des Mieters gegen den Vermieter auf Vorauszahlung der Kosten für die von ihm beabsichtigte Sanierung der bei Umbauarbeiten am Haus herbeigeführten Schäden an seinem Bestandobjekt ist im streitigen Rechtsweg geltend zu machen.

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