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Zum Vorliegen eines gemeinsamen Haushalts als Voraussetzung des Eintrittsrechts nach § 14 MRG im Verhältnis Großmutter zu Enkel

RechtsprechungMRGa. Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2009/82wobl 2009, 241 Heft 7 und 8 v. 1.8.2009

§ 14 MRG:

Gleicht der Enkel wegen des räumlich getrennten Wohnbereichs und mangelnder gegenseitiger Betreuung der Großmutter als Hauptmieterin in Wahrheit (abgesehen von der fehlenden Zahlung von Zins) einem Untermieter, liegt in der Verneinung eines gemeinsamen Haushalts iSd § 14 MRG keine aufzugreifende Fehlbeurteilung.

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