Im Zusammenhang mit der Beendigung des Verwaltungsverhältnisses und der damit einhergehenden Notwendigkeit einer Verwaltungsübergabe stellt sich eine Reihe rechtlicher Fragen, deren Beantwortung sich nicht ohne weiteres aus den Bestimmungen des ABGB über den Bevollmächtigungsvertrag bzw aus den speziellen Verwaltungsbestimmungen des WEG erschließt. Angesichts der in der Praxis im Zuge der Verwaltungsübergabe doch sehr häufigen - weder dem Interesse der Auftraggeber noch dem Ansehen des Berufsstandes des Immobilienverwalters förderlichen - Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Personen (Liegenschaftseigentümer bzw Eigentümergemeinschaft, übergebender Verwalter, übernehmender Verwalter), die bisweilen vor dem Hintergrund diffuser Rechtsmeinungen geführt werden, ist eine nähere Untersuchung1) des für die "Verwaltungsübergabe" relevanten rechtlichen Rahmens durchaus angebracht.