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Feststellung des rückforderbaren Kautionsbetrags im Außerstreitverfahren - eine erste Bestandsaufnahme

AufsätzeAss. Dr. Christian Kollerwobl 2009, 115 Heft 4 v. 1.4.2009

Gem § 37 Abs 1 Z 8b MRG idF der WRN 2009 ist die Feststellung der Höhe des rückforderbaren Kautionsbetrags im (mietrechtlichen) Außerstreitverfahren geltend zu machen. Der vorliegende Beitrag behandelt die Folgen dieser - lediglich auf Feststellungsansprüche beschränkten - Verweisung ins Außerstreitverfahren für die Durchsetzung des Kautionsrückforderungsanspruchs. Darüber hinaus werden Fragen der Geltendmachung von Gegenforderungen durch den Vermieter und Probleme zeitlich versetzter Rechtsverfolgung näher untersucht.

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