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Unzulässige Kumulierung

RechtsprechungGrundbuchsrechtUniv.-Doz. Mag. DDr. Ludwig Bittnerwobl 2009/131wobl 2009, 358 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 86 GBG (§ 82ABGB):

Die Abschreibung zweier Grundstücke aufgrund verschiedener Verträge vom Gutsbestand derselben Grundbuchseinlage, jeweils die Eröffnung einer neuen Einlage und Einverleibung des Eigentumsrechtes und anderer Rechte für die jeweiligen (verschiedenen) Erwerber stellt eine unzulässige Kumulierung dar.

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