Verweigert die Mieterin einer Mobilfunkbetreiberin den Zutritt zu einer von dieser mit Zustimmung der Vermieterin auf dem Dach errichteten sichtbaren Mobilfunksendeanlage, liegt ein rechtswidriger Eingriff in ein offenkundiges und ausreichend "besitzverstärktes" obligatorisches Recht vor.
RechtsprechungABGBAss.-Prof. Dr. Renate Pletzerwobl 2009/130wobl 2009, 354 Heft 11 v. 1.11.2009