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Die Novelle zum Bauträgervertragsgesetz1)1)Dieser Beitrag beruht in wesentlichen Teilen auf dem kürzlich erschienenen Kommentar des Verfassers zum BTVG sowie auf einem von diesem Ende April vor der Landesgruppe Tirol der gemeinnützigen Wohnbauträger gehaltenen Vortrag.

Aufsätzea. Univ.-Prof. Dr. Raimund Pittlwobl 2008, 186 Heft 7 und 8 v. 1.7.2008

Mit 1. 7. 2008 tritt eine umfangreiche Novelle zum BTVG in Kraft, welche für alle an einem Bauträgervertrag beteiligten Personen, daher vor allem für Bauträger, Erwerber, Rechtsanwälte, Notare, projektfinanzierende Kreditinstitute und ausführende Professionisten zahlreiche Änderungen bzw Neuerungen bringt, die im Folgenden dargestellt und erörtert werden.

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