Mit 1. 7. 2008 tritt eine umfangreiche Novelle zum BTVG in Kraft, welche für alle an einem Bauträgervertrag beteiligten Personen, daher vor allem für Bauträger, Erwerber, Rechtsanwälte, Notare, projektfinanzierende Kreditinstitute und ausführende Professionisten zahlreiche Änderungen bzw Neuerungen bringt, die im Folgenden dargestellt und erörtert werden.