§ 20 Abs 6 Wiener Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG 1989 (§ 983 ABGB):
Ein (vom Vater) gewährtes (rückzahlbares) Darlehen ist kein einer Wohnbeihilfe hinderlicher Zuschuss.
VwGH 21. 9. 2007, 2006/05/0276
§ 20 Abs 6 Wiener Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG 1989 (§ 983 ABGB):
Ein (vom Vater) gewährtes (rückzahlbares) Darlehen ist kein einer Wohnbeihilfe hinderlicher Zuschuss.
VwGH 21. 9. 2007, 2006/05/0276