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Wer zahlt den Energieausweis?*)*)Auf den neuesten Stand gebrachte, leicht veränderte Fassung des Beitrags des Verf in: Lugger/Holoubek (Hrsg), Die österreichische Wohnungsgemeinnützigkeit - ein europäisches Erfolgsmodell. FS für KR Helmut Puchebner zum 65. Geburtstag (2008), 135 bis 144.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Gottfried Callwobl 2008, 121 Heft 5 v. 1.5.2008

Die Arbeit geht erstmals gründlicher der Frage nach, wer in den verschiedenen Wohnrechtsformen die Kosten der Ausstellung des Energieausweises zu tragen hat. Österreich setzt damit die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um. Wer den Energieausweis zahlt, muss im MRG, WGG und WEG 2002 mangels einschlägiger Bestimmungen derzeit ausschließlich de lege ferenda erörtert werden. Konkrete Gesetzesvorschläge oder Alternativen des Verf sowie ein kurzer rechtsvergleichender Blick in die BRD beschließen den Aufsatz.

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