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Anforderungen an den Beschlusswortlaut bei der Umlaufabstimmung in einer WE-Anlage

RechtsprechungWEGUniv.-Prof. Dr. Gottfried Callwobl 2008/131wobl 2008, 363 Heft 12 v. 1.12.2008

§ 24 Abs 1 und 6 WEG 2002:

Zum Äußerungsrecht jedes Wohnungseigentümers - auch bei voraussichtlich chancenloser Gegenposition - als Gültigkeitsvoraussetzung für das Zustandekommen eines Mehrheitsbeschlusses in einer Umlaufabstimmung, zur Stimmrechtsbindung und zur Bekanntgabepflicht des Abstimmungsergebnisses durch den Initiator des Umlaufbeschlussverfahrens.

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