vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ersatzansprüche zwischen Vor- und Nachmieter

RechtsprechungMRGwobl 2008/113wobl 2008, 323 Heft 11 v. 1.11.2008

§ 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG

§ 27 MRG:

Bei Miet- oder sonstigen Nutzungsverhältnissen in einer Baulichkeit, die von einer Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet worden ist oder auf die die Voraussetzungen des § 20a WGG zutreffen, ist im Verhältnis zwischen Vor- und Nachmieter nach § 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG § 27 MRG anwendbar. Der Ersatzanspruch ist dabei nicht auf jene Aufwendungen beschränkt, die der Vermieter einem ausscheidenden Mieter nach § 10 MRG zu ersetzen hätte. Dafür, dass dies im Verhältnis zur "Parallelbestimmung" des § 20 Abs 5 WGG anders ist und aus dieser Bestimmung im Anwendungsbereich des WGG ein engeres Verständnis des § 27 Abs 1 Z 1 MRG abzuleiten sein sollte, findet sich im Gesetz keinerlei Anhaltspunkt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!