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Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen nach Kündigung des WE-Verwalters

RechtsprechungWEGwobl 2007/101wobl 2007, 254 Heft 9 v. 1.9.2007

§ 34, § 52 Abs 1 Z 6 (§ 26 Abs 1 Z 4 WEG 1975 id Stammfassung; Z 5 idF 3. WÄG) und Abs 1 Z 8 WEG 2002; §§ 1002ff, § 1009 ABGB; § 1 Abs 2 AußStrG nF (§ 1 AußStrG aF):

Der gekündigte WE-Verwalter ist verpflichtet, nach beendetem Verwaltungsverhältnis der Eigentümergemeinschaft die Original-Verwaltungsunterlagen auch für bereits abgeschlossene Abrechnungsperioden herauszugeben.

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