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Fünfzehntelanhebung - Tod des Geschäftsraummieters

RechtsprechungMRGwobl 2007/84wobl 2007, 220 Heft 7 und 8 v. 1.7.2007

§ 797 ABGB; § 46a Abs 2, § 46b MRG:

Von der Auslösung des Anhebungsrechts (Tod des Geschäftsraummieters) ist die Frage zu unterscheiden, wem gegenüber die Mietzinsanhebung begehrt werden kann.

Da das Mietzinsanhebungsrecht nach § 46a Abs 2 MRG eine Gesamtrechtsnachfolge in die Mietrechte des verstorbenen Mieters, somit eine Einantwortung voraussetzt, kann die Mietzinsanhebung nicht gegenüber dem Nachlass geltend gemacht werden.

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