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Die Eigentümergemeinschaft nach WEG ist nicht Schuldner der Klagenfurter Kanalgebühr

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2007/50wobl 2007, 120 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 18 WEG 2002 (§ 13c Abs 1 WEG 1975, § 825 ABGB), § 4 Klagenfurter Kanalgebührenverordnung:

Nach der Klagenfurter Kanalgebührenverordnung sind es - auch bei Wohnungseigentum - die Miteigentümer, die die Kanalgebühr (zur ungeteilten Hand) schulden.

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