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Abänderung eines Beschlusses nach seiner Rechtskraft

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2007/35wobl 2007, 88 Heft 3 v. 1.3.2007

§ 73 Abs 1 Z 6 und Abs 3 AußStrG 2003:

Der Abschluss eines Vergleiches im Verfahren zwischen dem Antragsteller und der Vormieterin stellt keine neue Tatsache im Sinne des § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG dar.

OGH 29. 8. 2006, 5 Ob 91/06b (LGZ Wien 39 R 213/05w) - Zurückweisung des ao Revisionsrekurses.

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