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Sukzessive Zuständigkeit in Mietrechtsangelegenheiten

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2007/33wobl 2007, 88 Heft 3 v. 1.3.2007

§ 39, § 40 MRG:

Endet ein Verwaltungsverfahren iSd § 39 MRG mit Zurückziehung des Antrages, dann fehlt für eine nachfolgende Anrufung des Gerichtes die zwingende Verfahrensvoraussetzung, dass die Sache vorher bei der Gemeinde anhängig gemacht wurde.

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