§ 3 Abs 1 Z 2 ErbStG, § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG, § 15 Abs 2 ErbStG; §§ 94, 504 und 758 ABGB:
Die Einräumung eines Wohnungsrechtes (Gebrauchsrechtes) an die Ehegattin kann in Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung nicht schenkungssteuerbar aber auch schenkungssteuerbefreit erfolgen.