§ 15 Abs 2 GGG (§ 18 Abs 2 Z 2 GGG), TP 2 GGG (§ 187 ZPO, § 55 JN, § 31a JN):
Zusammenrechnung der Bemessungsgrundlage nach Verbindung der Verfahren (hier gemäß § 31a JN), zB bei der Erhebung zweier Berufungen (oder einer gemeinsamen Berufung) im Bereich zweier anfänglich wegen getrennter Klageeinbringung gesondert geführter Verfahren.