§ 15 Abs 3a GGG (§ 56 Abs 2 JN), § 16 Abs 1 Z 1 lit c GGG; § 10 EO:
Eine auf den Geldbetrag gerichtete Titelergänzungsklage ist auch dann mit diesem Geldbetrag zu bewerten, wenn die ursprüngliche Streitigkeit eine Räumungsstrei-
Seite 275
§ 15 Abs 3a GGG (§ 56 Abs 2 JN), § 16 Abs 1 Z 1 lit c GGG; § 10 EO:
Eine auf den Geldbetrag gerichtete Titelergänzungsklage ist auch dann mit diesem Geldbetrag zu bewerten, wenn die ursprüngliche Streitigkeit eine Räumungsstrei-
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