vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufkündigung durch Hälfteeigentümer

RechtsprechungABGBwobl 2006/63wobl 2006, 158 Heft 5 v. 15.5.2006

§ 833 ABGB; § 33 MRG:

Der Hälfteeigentümer ist zur Aufkündigung von Mietverträgen zwar nicht legitimiert, er kann aber dann im eigenen Namen aufkündigen, wenn er das bereits zum Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung vorliegende Einverständnis solcher Mitgenossen nachweist, mit denen zusammen ihm die Mehrheit der Anteile gehört.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!