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Wechsel der Mehrheitsgesellschafterin - Umschichtung im Konzern

RechtsprechungMRGwobl 2006/35wobl 2006, 113 Heft 4 v. 19.4.2006

§ 12a Abs 3 MRG:

Tritt infolge Fusion anstelle der Mehrheitsgesellschafterin der Mietergesellschaft eine andere GmbH, so liegt keine Änderung der Einflussmöglichkeiten innerhalb der Mietergesellschaft vor, wenn Alleingesellschafterin beider fusionierter GmbHs dieselbe Holding AG ist.

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