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Spaltung zur Aufnahme

RechtsprechungMRGwobl 2006/34wobl 2006, 113 Heft 4 v. 19.4.2006

§ 12a Abs 1 MRG; § 14 Abs 2 Z 1 SpaltG:

§ 12a Abs 1 MRG ist auf eine Spaltung zur Aufnahme wegen der in § 14 Abs 2 Z 1 SpaltG angeordneten Gesamtrechtsnachfolge nicht anzuwenden.

OGH 2. 2. 2005, 9 Ob 103/04v (LGZ Wien 38 R 76/04i) - Zurückweisung der ao Revision

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